Antwort AHK 10

Frage :
Kann die Anhängekupplung an höher- / tiefergelegte Fahrzeuge montiert werden?

Antwort :
Grundsätzlich JA, es sind nur einige Dinge zu beachten, da die Hersteller ausschließlich Anhängekupplungen für Serienfahrzeuge mit EU-Genehmigung entwickelt und produziert.

Bei tiefergelegten Fahrzeugen gilt:
Die in Richtlinie 94/20/EG, Anhang VII, Abbildung 30 vorgeschriebenen Freiräume müssen nach wie vor gewährleistet sein.
Die Kugelhöhe bei zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeuges und maximal zulässiger Achslast hinten muss zwischen 350mm und 420mm vom Boden bis Kugelmitte liegen.

Bei höhergelegten Fahrzeugen gilt:
Eine Änderung der Serien-KmH ist aus Gründen der EG-Genehmigung nicht möglich. Liegt die Kugelmitte der KmH bei dem entsprechenden Fahrzeug so hoch, dass eine einwandfreie Benutzung des Anhängers nicht gewährleistet ist, muss der Anhänger entsprechend den technischen Möglichkeiten (z.B. höhenverstellbare Deichsel) unter Einhaltung der technischen Vorschriften und Richtlinien angepasst werden.
Sollte eine Anpassung des Anhängers nicht möglich sein, kann die AHK-KmH nicht verwendet werden. Hier kann dann eine Anhängekupplung aus dem Zubehörgereich für Offroad-Fahrzeuge weiterhelfen.
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