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FAQ - Anhängerkupplungen
FAQ - Anhängerkupplungen
1.
Müssen alle Anhängerkupplungen von einer amtlichen
Prüfstelle abgenommen werden ?
2.
Woran erkennt man ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, damit
die Anhängerkupplung nicht eingetragen werden muss?
3.
Worauf beziehen sich die angegebenen Anhänge-
und Stützlasten?
4.
Darf eine beschädigte Anhängerkupplung repariert werden?
5.
Woher erfahre ich das zulässige Gesamtgewicht des Zuges?
6.
Wie wird das zulässige Gesamtgewicht des Zuges ermittelt?
7.
Wie wid der D-Wert nach Richtlinie 94/20/EG ermittelt?
8.
Wie lässt sich die maximal zulässige Anhängelast der
KmH nach 94/20/EG ermittlen?
9.
Kann die Anhängelast für mein Fahrzeug erhöht werden?
10.
Kann die Anhängekupplung an höher-/tiefergelegte
Fahrzeuge montiert werden?
11.
Aus welchem Werkstoff sind die Kugelstangen. Sind diese
für den Einsatz von Fahrradträgern geeignet?
Copyright 2011 Kuppelkaiser , Inh. Dipl.-Ing. Bernd Kaiser. Alle Rechte vorbehalten.