Antwort AHK 1

Frage :
Müssen alle Anhängekupplungen von einer amtlichen Prüfstelle abgenommen werden?

Antwort :
NEIN- Die Anbauabnahme der Anhängekupplung am Fahrzeug ist Bestandteil des Typgenehmigungsverfahrens nach der Richtlinie 94/20/EG , Anhang I , Absatz 1.2 und wird durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftverkehr bei der Hersteller-Firma durchgeführt und entsprechend dokumentiert.

Damit entfällt das Vorstellen des Fahrzeugs bei einer Prüfstelle sowie das Eintragen der Anhängekupplung in die Fahrzeugpapiere.

WICHTIG:

Die Montage- und Betriebsanleitung der Anhängekupplung muss den Fahrzeugpapieren beigeordnet sein und mitgeführt werden.