Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Absenden Ihrer Bestellung verbindlich.

AGB 

„Kuppelkaiser“
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen Stand: 01.07.2009


1. Geltung

Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verkäufe erfolgen ausschließlich aufgrund der folgenden Bedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals  ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese AGBs durch den Kunden anerkannt.
Dazu widersprechende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen  werden nur anerkannt, wenn „KUPPELKAISER“ diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.


2. Angebote

Unsere schriftlichen und mündlichen Angebote sind freibleibend und unverbindlich, selbst  wenn sie nicht so gekennzeichnet sind. Unsere Angestellten sind nicht befugt, verbindliche Angebote zu machen.


3. Preise

Sämtliche mündliche oder schriftliche veröffentliche Preise sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer Einzelforderung sind sämtliche offenen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.


4. Gefahrenübergang

Versand/Abholung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware unser Lager verlassen hat, geht die Gefahr auf den Kunden über. „KUPPELKAISER“ versichert die Ware beim Versand entsprechend dem Warenwert, falls der Kunde diesem nicht ausdrücklich widerspricht.


5. Lieferung

Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlichen Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Die Annahme der bestellten Ware ist eine Hauptpflicht des Käufers. Lehnt der Käufer die Annahme ab, oder unterlässt er die Annahme, so befindet sich der Käufer im Verzug. Nach versuchtem und ebenfalls fehlgeschlagenem Lieferversuch, behält sich „KUPPELKAISER“ vor, bis zu 25 % des Auftragswertes als Schadensersatz zu verlangen. Dies geschieht unbeschadet der Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen.


6. Zahlungsbedingungen

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die „KUPPELKAISER“ berechtigt, Zinsen in Höhe von bis zu 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
Weitergehende Verzugsschäden können durch „KUPPELKAISER“ geltend gemacht werden. Bei Zahlungsverzug ist „KUPPELKAISER“ berechtigt, Mahngebühren in Höhe von bis zu 5,00 EUR zu verlangen, sowie die Forderung zur Beitreibung an ein Inkassobüro zu übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Inanspruchnahme des Inkassobüros anfallenden Kosten zu tragen. Der Kunde ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung von Teilbeträgen nur berechtigt, falls die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch „KUPPELKAISER“ anerkannt wurden. Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen ein, oder erfährt „KUPPELKAISER“ von unzureichender Liquidität des Kunden, so behält sich „KUPPELKAISER“ vor, eine entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen. Falls dieser nicht nachgekommen wird, behält sich „KUPPELKAISER“ den Rücktritt vom Vertrag vor. Eine bevorstehende Lieferung kann bis zum Erbringen der Sicherheitsleistung verzögert werden.


7. Eigentumsvorbehalt

„KUPPELKAISER“ behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen von „KUPPELKAISER“ gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er „KUPPELKAISER“ hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen.
Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich  im Eigentum des Kunden stehen, veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an „KUPPELKAISER“ ab.
Wird Vorbehaltsware vom Kunden - nach Verarbeitung/Verbindung- zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe der Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. „KUPPELKAISER“ übernimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt.
Die Befugnis von „KUPPELKAISER“, die Forderungen selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich „KUPPELKAISER“, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
„KUPPELKAISER“ kann verlangen, dass der Kunde ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für „KUPPELKAISER“ vor, ohne dass „KUPPELKAISER“ daraus Verpflichtungen entstehen.
Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht „KUPPELKAISER“ gehörenden Waren, steht „KUPPELKAISER“ der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung/Verbindung/Vermischung zu.
Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Kunde „KUPPELKAISER“ im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten/verbunden/vermischten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für „KUPPELKAISER“ aufbewahrt. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung von „KUPPELKAISER“ begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen, nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogener. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % überschreitet, ist „KUPPELKAISER“ auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.


8. Mängelrügen/Gewährleistung

Auf alle durch „KUPPELKAISER“ gelieferten Waren gewährleistet „KUPPELKAISER“ im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, dass bei Gefahrenübergang die gelieferten Waren frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. Alle Lieferungen der „KUPPELKAISER“ sind bei Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Minder- und Falschlieferungen sowie offensichtliche Fehler sind binnen 7 Tagen nach Empfang der Lieferung vom Empfänger schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind binnen 7 Tagen nach ihrer Entdeckung, längstens 1/2 Jahr nach Kaufdatum zu rügen. Transportschäden sind unverzüglich dem Transportführer anzuzeigen. „KUPPELKAISER“ behält sich vor, Nachbesserungen, sofern erforderlich, auch zum dritten Male vorzunehmen. Wirkt der Käufer hierbei nicht in erforderlicher Weise mit, sind Gewährleistungsansprüche jeglicher Art ausgeschlossen.
Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung und Eingriffe durch den Verkäufer oder sonstige Dritte verursacht wurden. Falls Nachbesserungsversuche erfolglos bleiben, ist „KUPPELKAISER“ berechtigt, Austauschware oder Gutschriften zu erteilen.
Zur ordnungsmäßen Bearbeitung von Reklamationen benötigen wir eine exakte Fehlerbeschreibung. Das Entfernen von Markierungen, Aufklebern und anderen zur Identifizierung benötigten Kennzeichnungen auf den Produkten führt zum Verlust der Gewährleistungsansprüche. Umtausch und Rückgabe jeglicher Artikel bzw. Leistungen sind ausgeschlossen.


9. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei einem Fernabsatzvertrag das Recht zu, diesen innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Ware zu widerrufen. Ein darüber hinausgehendes Rückgaberecht räumen wir nicht ein. Der Widerruf erfordert keine Begründung und kann schriftlich, telefonisch, per Fax oder durch E-Mail erfolgen. Bitte unbedingt VOR Rücksendung der Ware eine RMA Nummer beantragen. Damit ist eine eindeutige Zuordnung und eine schnelle Abwicklung gewährleistet. Bitte versehen Sie das Paket mit dem Vermerk "Widerruf" und der "RMA Nummer" und achten Sie auf eine ausreichende Transportversicherung! Unfreie Lieferungen werden nicht angenommen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an:

„KUPPELKAISER“

Dipl.-Ing. Bernd Kaiser

Scherpenseeler Straße 54

D - 52249 Eschweiler

Telefon :  +49 2403 800981

Fax       : +49 2403 800982

 

E-M@il : info@kuppelkaiser.de 

 


Wir weisen explizit darauf hin, dass der Verbraucher Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten hat. Zur Vermeidung dieser Wertminderung ist die Unversehrtheit von Ware und Verpackung Voraussetzung.
Daher empfehlen wir Ihnen, die Produktverpackungen erst dann anzubrechen bzw. Hardware erst dann einzubauen, wenn Sie in Ihrem Kaufentschluß sicher sind. Dies gilt insbesondere für mitgeliefertes Zubehör sowie Installations- und Bonussoftware. Bei Lieferungen von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen, sofern der Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden ist. Das Widerrufsrecht besteht auch nicht bei Lieferungen von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden.
Sollten Sie bezüglich Ihres Widerrufsrechts Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per Email zur Verfügung (s. o.).


10. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Eschweiler. Gerichtsstand ist Eschweiler.


06.2007  „KUPPELKAISER“, Preisänderungen vorbehalten.